Rechtsprechung
   FG Berlin, 27.01.1999 - 2 K 2138/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,39983
FG Berlin, 27.01.1999 - 2 K 2138/97 (https://dejure.org/1999,39983)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 K 2138/97 (https://dejure.org/1999,39983)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 K 2138/97 (https://dejure.org/1999,39983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,39983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1982
  • EFG 1999, 680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Unentschieden bleiben kann, ob es für die Pflicht gem. § 153 AO genügt, wenn der Steuerpflichtige nur für möglich hält, dass eine entsprechend der unrichtigen Erklärung erfolgte Festsetzung auch zu einer zu niedrigen Steuer und damit zu einer Verkürzung führte (in diesem Sinne möglicherweise FG Berlin Urteil vom 27.01.1999 2 K 2138/97, EFG 1999, 680; FG München Urteil vom 06.09.2006 1 K 55/06, EFG 2007, 161; Seer in: Tipke/Kruse AO § 153 Lfg.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2003 - 3 K 639/00

    Parteibezeichnung in der Klageschrift Schuldner der Mineralölsteuer nach § 26

    Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob der Senat der von dem Beklagten zitierten - zu einem Sonderfall ergangenen - Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 1999 - 2 K 2138/97 - EFG 1999, S. 680) folgen könnte, denn auch nach dieser Entscheidung nehmen an der Bindungswirkung des Urteils nur der Schuldspruch und die Rechtsfolgenentscheidung teil.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2003 - 3 (1) K 639/00

    Parteibezeichnung in der Klageschrift; Schuldner der Mineralölsteuer nach § 26

    Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob der Senat der von dem Beklagten zitierten - zu einem Sonderfall ergangenen - Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 1999 - 2 K 2138/97 - EFG 1999, S. 680) folgen könnte, denn auch nach dieser Entscheidung nehmen an der Bindungswirkung des Urteils nur der Schuldspruch und die Rechtsfolgenentscheidung teil.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht